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80% Entschädigung der Versicherungssumme bis und mit des 2. vollen Versicherungsjahres

90% Entschädigung nach dem zweiten, vollen Versicherungsjahr des Pferdes

Spitalkostenversicherung

Bei Totgeburten und Todesfall des Fohlens bis 14 Tage nach der Geburt Fr. 1'200.- Entschädigung

 

Kulante Schadenregelung

Günstige Prämien für Gross- und Kleinpferde sowie Fohlen

20% Prämienrabatt nach dem 3. Versicherungsjahr des gleichen Pferdes

Alle zwei Jahre eine interessante Reise

 

Versicherungsantrag und Gesundheitsbefund (PDF)

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